Termine Bundesprogramm 2025
Donnerstag, 1. Mai 2025 (0900 – 1100)
Mittwoch, 4. Juni 2025 (1700 – 1900)
Samstag, 5. Juli 2025 (0900 – 1100)
Sonntag, 31. August 2025 (0900 – 1100)

Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
- Dienstbüchlein;
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz.
Programm
1. Teil Einzelfeuer: 5 Schüsse in je 1 Minute, einzeln gezeigt
2. Teil Schnellfeuer: 5 Schüsse in 50 Sekunden, am Schluss gezeigt
3. Teil Schnellfeuer: 5 Schüsse in 40 Sekunden, am Schluss gezeigt
4. Teil Schnellfeuer: 5 Schüsse in 30 Sekunden, am Schluss gezeigt
Vor dem Programm können maximal 5 Probeschüsse geschossen werden. Die Probeschüsse sind kostenpflichtig.
Mindestanforderung
Die Schiesspflicht gilt als bestanden mit:
- mindestens 120 Punkte
- höchstens 3 Nuller
Wiederholungen (maximal 2) des obligatorischen Programms erfolgen mit Kaufmunition zu Lasten des Schützen.
Schiesspflicht
2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
- Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
- Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
- Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
- Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
- Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2025 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.